Teilnahmebedingungen Kunst- und Hobbymarkt
Anmeldung, Standgebühr und Bestätigungsschreiben
Bitte überweisen Sie die Standgebühr zum angebenden Zahlungstermin. Alle Informationen hierüber finden Sie auf Ihrem Bestätigungsschreiben. Ihre Anmeldung gilt nur dann als angenommen, wenn die Standgebühr rechtzeitig auf unser Konto eingegangen ist.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern ausschließlich auf den Eingang (angebender Zahlungstermin) der Standgebühr auf unserem Konto an. Durch die Anmeldung besteht kein Anspruch auf einen Standplatz. Bei einer Teilnahme erhalten Sie vor der Veranstaltung ein Bestätigungsschreiben. Die Standgebühr wird bei Fernbleiben von der Veranstaltung nicht zurückgezahlt.
Mit der Zahlung der Standgebühr akzeptieren Sie die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzerklärung.
Kündigung
Bei Kündigung bis zu 6 Wochen vor der Ausstellung wird der gesamte Betrag zurückgezahlt. Danach kann eine Rückzahlung aus organisatorischen Gründen nicht erfolgen. Ersatzgestellung ist allerdings möglich, muss aber von den Veranstaltern nicht akzeptiert werden.
Praktische Vorführung
Es ist erwünscht, interessierten Besuchern das angemeldete Handwerk – max 2. - praktisch vorzuführen.
Haftungsausschluss
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung jeglicher Art, insbesondere für Personenschäden sowie für abhanden gekommene oder beschädigte Ausstellungsstücke.
Stand
Tische und Stühle werden vom Veranstalter nicht zur Verfügung gestellt. Die max. Standtiefe beträgt 1,5 m. Stromanschlüsse (Steckdosen) sind in begrenzter Anzahl vorhanden. Für entsprechendes Verlängerungskabel sorgt der Aussteller. Der Stand muss während der Veranstaltung besetzt sein. Die Tische sind mit Stoffen oder ähnl. so zu dekorieren, dass Verpackungen, Kartons, usw. für die Besucher nicht sichtbar sind.
Auf – und Abbau
Der Stand muß bis 10:00 Uhr am Samstag und bis 11:00 Uhr am Sontag verkaufsfertig aufgebaut sein. Der Abbau des Standes darf erst nach der Veranstaltung ab 17:00 Uhr erfolgen. Bitte sorgen Sie dafür, dass keine Kartons, Papier und andere Abfälle am Stand zurückbleiben. Die Entsorgung obliegt dem Aussteller.
Parkplätze
Das Parken auf dem Parkplatz vor dem Eingangsbereich darf von den Ausstellern nur für das Be- und Endladen genutzt werden. Für die Dauer der Veranstaltung stehen ausreichend Parkplätze hinter dem Schulgebäude zur Verfügung.
Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen
Bei Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen, den gesetzlichen Auflagen oder wenn die Ausstellungsstücke nicht dem der akzeptierten Anmeldung entspricht, kann der Teilnehmer ohne Regressansprüche sofort von der Veranstaltung verwiesen werden.
Foto und Presse
Der Veranstalter ist berechtigt während des Marktes zu fotografieren, zu filmen und das Material für Werbezwecke (Homepage, Facebook, usw.) zu verwenden. Dasselbe gilt für die vom Veranstalter zugelassenen Pressevertreter.
Notausgänge
Die Notausgänge und die Gänge sind unbedingt frei zu halten.
Behördliche Auflagen § 69 GewO
- Am Verkaufsstand muss ein mit Vor- und Nachname versehendes Namensschild sichtbar vorhanden sein.
- Alle angebotenen Waren sind sichtbar auszuzeichnen.
Sonstiges
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Teilnahmebedingungen Kunst- und Hobbymarkt